Schild-Symbol und der Aufschrift 'Geld-zurück-Garantie' in Blau und Beige.

Geld zurück Garantie

Wir sind überzeugt von der Qualität unserer Produkte. Unsere Restnutzungsdauergutachten werden von den Finanzämtern anerkannt und erfüllen alle Anforderungen, die im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 22.02.2023 festgelegt wurden.

Deshalb bieten wir Ihnen eine 100% Geld-zurück-Garantie. Sollte es im unwahrscheinlichen Fall zu einer Ablehnung kommen, unterstützen wir Sie bei der Begründung des Einspruchs. Falls der Einspruch gegen die Ablehnung des Finanzamts letztlich nicht erfolgreich ist, erhalten Sie den vollen Betrag für das Gutachten zurück. Für die Rückerstattung benötigen wir lediglich Ihre Zustimmung, den Fall an unsere Partner-Steuerkanzlei weiterzugeben, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hierbei Ihre Mitwirkungspflicht gemäß unseren AGB.

Wir übernehmen keine steuerliche Beratung, stehen jedoch Ihrem Steuerberater gerne zur Seite und unterstützen bei Rückfragen. Gerne können wir bereits vor der Beauftragung mit Ihrem Steuerberater sprechen.

Die 20% Garantie

Wir garantieren Ihne eine Verkürzung der Restnutzungsdauer um mindestens 20%. Lässt sich die Restnutzungsdauer nicht um mindestens 20% verkürzen, stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung.