Je höher die AfA
– desto geringer die Steuerlast!
Gutachten inkl. Vort-Ort-Besichtigung für nur 1.099 EUR inkl. MwSt.
Egal ob Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser!!!
Geld-zurück-Grantie
bei endgültiger Ablehnung durch das Finanzamt.
20% Garantie wir verringern die Restnutzungsdauer um mindestens 20 % oder es entsteht für Sie keine Kosten!!!

Wie möchten Sie starten?
So funktioniert es:
Im ersten Schritt bieten wir Ihnen eine kostenlose Soforteinschätzung, ob die Neubewertung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie steuerliche Vorteile bringt. Schon anhand weniger Angaben können wir einschätzen, ob ein Gutachten für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und sich eine höhere Abschreibung (AfA) zur Steuerersparnis lohnt.
Fällt die Prognose positiv aus, können Sie Ihr Restnutzungsdauergutachten schnell und unkompliziert in Auftrag geben. Dieses Gutachten dient als Grundlage, um beim Finanzamt eine verkürzte Restnutzungsdauer und damit eine höhere Abschreibung (AfA) steuerlich geltend zu machen.
Unsere zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 verfügen über langjährige Erfahrung in der Bewertung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien. Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen beratend zur Seite und sorgen für eine professionelle und fundierte Gutachtenerstellung.
Mit nutzungsdauer-afa.de tragen Sie kein finanzielles Risiko! Nach einer positiven Soforteinschätzung können Sie Ihr Gutachten bedenkenlos beauftragen – dank unserer Geld-zurück-Garantie.
Restnutzungsdauergutachten – Ihr Schlüssel zu steuerlichen Vorteilen
Als Vermieter oder gewerblicher Immobiliennutzer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie steuerlich abzuschreiben. Das Finanzamt gewährt in der Regel eine lineare Abschreibung (AfA) von 2 % bis 2,5 % der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes – dieser Betrag bleibt steuerfrei.
Mit einem Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer können Sie eine höhere Abschreibung geltend machen. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen fundierte Gutachten, die die tatsächliche Nutzungsdauer Ihres Gebäudes nachweisen. Dadurch kann das Finanzamt eine kürzere Abschreibungsdauer akzeptieren, wodurch sich Ihre steuerliche Belastung reduziert und Ihr Nettoeinkommen steigt.
Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Möglichkeiten, um Ihre Immobilieninvestition steuerlich zu optimieren und profitieren Sie von höheren Abschreibungen und Steuervorteilen!
Ein Beispiel aus der Praxis
In der Regel schreibt das Finanzamt Wohnimmobilien mit 2 % über 50 Jahre ab.
- Beispielwert einer Immobilie: 300.000 €
- Standard-Abschreibung: 6.000 € jährlich (über 50 Jahre)
Doch stellt ein Gutachten zur Restnutzungsdauer eine verkürzte Nutzungsdauer von nur 20 Jahren fest, akzeptiert das Finanzamt eine jährliche Abschreibung von 15.000 €.
Das Ergebnis: Sie können mehr abschreiben, zahlen weniger Steuern und steigern damit Ihr Nettoeinkommen. In vielen Fällen lässt sich diese Steuerersparnis sogar rückwirkend geltend machen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und sparen Sie Steuern
Bevor Sie ein Gutachten zur Restnutzungsdauer beauftragen, empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Soforteinschätzung Ihrer Immobilie. Schon mit wenigen Angaben können wir ermitteln, ob sich für Sie eine höhere Abschreibung (AfA)lohnt. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular.
Zögern Sie nicht, Ihr Recht wahrzunehmen und sich die steuerlichen Vorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Unser FAQ-Bereich beantwortet viele Ihrer ersten Fragen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für eine detaillierte Beratung zur Verfügung.
Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen für Sie präzise und rechtskonforme Gutachten, mit denen Sie Ihre Abschreibung optimieren können. Je kürzer die ermittelte Restnutzungsdauer, desto höher Ihre jährliche Abschreibung und desto größer Ihre Steuerersparnis.
Beispielimmobilien, die erfolgreich Steuern sparen:





